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Die anzurechnende Einkommenshöhe gemäß dem Sozialrecht und dem Unterhaltsrecht folgt ihren ganz eigenen Berechnungsregeln. Die steuerliche Rechnungslegung ist stets die Grundlage der Berechnung. Sie muss aber nach den zugrunde liegenden, Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen korrigiert werden.
Ich begutachte für Sie auf Wunsch die relevanten Betriebsunterlagen und berechne und begründe das anzurechnende Einkommen im Sozialrecht und Unterhaltsrecht.
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